6. Schutzmassnahmen
Bislang existiert keine Impfung gegen Herpes genitalis.
Bedingung für die Ergreifung von Schutzmassnahmen ist die korrekte Diagnose.
Einzige Schutzmassnahmen, die eine Übertragung deutlich reduzieren, sind:
- Keine ungeschützten Haut- / Schleimhautkontakte während Symptomen
- Verwendung von Präservativen mindestens während Symptomen und bis mindestens 10 Tage nach Abheilen.
- Frühzeitige antivirale Therapie
- Suppressionstherapie bei wiederkehrenden Infektionen