6. Schutzmassnahmen

Bislang existiert keine Impfung gegen Herpes genitalis.


Bedingung für die Ergreifung von Schutzmassnahmen ist die korrekte Diagnose.


Einzige Schutzmassnahmen, die eine Übertragung deutlich reduzieren, sind:

  1. Keine ungeschützten Haut- / Schleimhautkontakte während Symptomen
  2. Verwendung von Präservativen mindestens während Symptomen und bis mindestens 10 Tage nach Abheilen.
  3. Frühzeitige antivirale Therapie
  4. Suppressionstherapie bei wiederkehrenden Infektionen

Diese Informationen ersetzen den Besuch beim Arzt nicht.



 

Die Fachgruppe herpes help wird durch GlaxoSmithKline AG unterstützt.

Unsere Informationen ersetzen den Besuch eines Arztes nicht.

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Letzte Aktualisierung am: 19.02.2010